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Definitionen

 

Sexualisierte Gewalt, Missbrauch, Vernachlässigung – was ist das eigentlich?

 

 

Häusliche Gewalt

„Häusliche Gewalt wird definiert als Gewalt zwischen zwei Personen, die aktuell oder in der Vergangenheit eine partnerschaftliche Beziehung eingegangen sind.“
(Seifert, Heinemann, & Püschel, 2006)

z.B.: körperliche Gewalt, Demütigung, Bedrohung, Beleidigung

 

Zeug*innen von häuslicher Gewalt

Auch Kinder sind von dieser Gewalt betroffen, wenn sie in ihrer Familie Gewalt als Konfliktlösungsmuster kennen lernen, Gewalt selbst erfahren oder beobachten. Die Zeugenschaft von Häuslicher Gewalt, also der physischen und psychischen Gewaltanwendung zwischen den (sozialen) Eltern, kann für das Kind eine starke seelische Belastung darstellen sowie weitreichende Auswirkungen auf die Gesundheit und Entwicklung des Kindes haben.

(Quelle)

 

(Kindes-) Vernachlässigung

„Kindesvernachlässigung ist das andauernde oder wiederholte Unterlassen fürsorglichen Handelns, das zu erheblichen Beeinträchtigungen der physischen und/oder psychischen Entwicklung des Kindes führt oder vorhersehbar ein hohes Risiko solcher Folgen beinhaltet.“

(Sullivan, 2000)

z.B. mangelnde Zuwendung, unzureichende Beaufsichtigung, medizinische Unterversorgung, unzureichender Zugang zu Nahrungsmitteln o. Hygieneartikeln

 

 

Kindesmisshandlung

„Einzelne oder mehrere Handlungen oder Unterlassungen durch Eltern oder andere Bezugspersonen, die zu einer physischen oder psychischen Schädigung des Kindes führen, das Potenzial einer Schädigung besitzen oder die eine Androhung einer Schädigung enthalten.“
(Leeb et al., 2008)

z.B. körperliche Gewalt, Demütigung, Abwertung, Beleidigung

 

 

Sexualisierte Gewalt (an Kindern)

„[…] ist jede sexuelle Handlung, die an oder vor einem Kind entweder gegen den Willen des Kindes vorgenommen wird oder der das Kind aufgrund körperlicher, psychischer, kognitiver oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann. Der Täter nutzt seine Macht- und Autoritätsposition aus, um seine eigenen Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen.
(Bange & Deegener, 1996)

z.B. sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, (Kinder-) Pornografie

 

 

Sprachgebrauch – „sexueller Missbrauch“ oder „sexuelle bzw. sexualisierte Gewalt“?

In Deutschland wird der Begriff „sexueller Missbrauch“ in der breiten Öffentlichkeit, in den Medien und von vielen Betroffenen verwendet. Auch das Strafgesetzbuch spricht von sexuellem Missbrauch, meint aber anders als der allgemeine Sprachgebrauch damit nur die strafbaren Formen sexueller Gewalt.

 

Fachpraxis und Wissenschaft sprechen häufig von „sexueller Gewalt an Kindern bzw. Jugendlichen“. Diese Formulierung stellt heraus, dass es sich um Gewalt handelt, die mit sexuellen Mitteln ausgeübt wird. Der ebenfalls verwendete Begriff „sexualisierte Gewalt“ geht noch einen Schritt weiter und verdeutlicht, dass bei den Taten Sexualität funktionalisiert, also benutzt wird, um Gewalt auszuüben.

(Quelle: beauftragter-missbrauch.de)